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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 14 Sa 1245/13   

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https://dejure.org/2013,37362
LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 14 Sa 1245/13 (https://dejure.org/2013,37362)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 14 Sa 1245/13 (https://dejure.org/2013,37362)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 14 Sa 1245/13 (https://dejure.org/2013,37362)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Höhere Eingruppierung von Außendienstmitarbeitern im Ordnungsamt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 8/15

    OSD-Mitarbeiter unterliegen im Streit um Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe

    Der Kläger verweist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - und Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.12.2013 - 14 Sa 1245/13 und 10 Sa 12339/13 - sowie vom 19.12.2013 - 14 Sa 1245/1-, mit denen den dortigen Klägern mit vollständig vergleichbaren Arbeitsplätzen und vertraglichen Anforderungen die angestrebte Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 des vergleichbaren Tarifkonstrukts TV-L bestätigt worden sei.

    In den vom Kläger zitierten Urteilen des BAG vom 21.03.2012 (4 AZR 266/10) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 06.12.2013 sowie 19.12.2013 (10 Sa 1338/13, 10 Sa 1339/13 sowie 14 Sa 1245/13) erstritten die dortigen Kläger eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 aufgrund eines solchen Bewährungsaufstiegs.

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 9/15

    OSD-Mitarbeiter verlangen Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe

    Der Kläger verweist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - und Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.12.2013 - 14 Sa 1245/13 und 10 Sa 12339/13 - sowie vom 19.12.2013 - 14 Sa 1245/1-, mit denen den dortigen Klägern mit vollständig vergleichbaren Arbeitsplätzen und vertraglichen Anforderungen die angestrebte Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 des vergleichbaren Tarifkonstrukts TV-L bestätigt worden sei.

    In den vom Kläger zitierten Urteilen des BAG vom 21.03.2012 (4 AZR 266/10) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 06.12.2013 sowie 19.12.2013 (10 Sa 1338/13, 10 Sa 1339/13 sowie 14 Sa 1245/13) erstritten die dortigen Kläger eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 aufgrund eines solchen Bewährungsaufstiegs.

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